Unser Spezial-Rechtsschutz umfasst:
1. Schadenersatz-Rechtsschutz
für die
Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen
Beispiel:
Einer EKT wird durch einen Fremden ein Schaden zugefügt, der sich aber weigert,
ihn zu begleichen. Die Kosten müssen in einem langwierigen Prozess eingeklagt
werden.

2.
Arbeits-Rechtsschutz
für
die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Arbeitsverhältnissen. Natürlich gilt
der Arbeits-Rechtsschutz nur für den Vereinsvorstand
Beispiel: Eine Erzieherin, vor drei Jahren aus der EKT
ausgeschieden, fordert nachträglich eine Beurteilung. Mit dem vom Vorstand
erstelltem Zeugnis war sie jedoch nicht einverstanden. Sie klagte dagegen.
Völlig unerwartet befand sich plötzlich der Vorstandsvorsitzende der EKT vor
Gericht. Die Kosten von fast 400 € übernahm unser Spezial-Rechtsschutz.
Wichtig zu wissen: Bei
Arbeitsrechtsstreitigkeiten sind deren Kosten in der 1. Instanz immer hälftig
zu tragen. Selbst wenn der Vorstand den Prozess gewinnt, kommt auf ihn
die Hälfte sämtlicher Kosten zu: Gerichtsgebühren, Prozess-, Verhandlungs- und
Beweisgebühren, Auslagenpauschalen für Anwälte!

3. Steuer-Rechtsschutz
vor Finanzverwaltungsgerichten
für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in
steuer- und abgaberechtlichen Angelegenheiten
Beispiel: Der Vorstand einer EKT war
der wiederholten Aufforderung des Finanzamtes nicht nachgekommen, den Nachweis
für die Gemeinnützigkeit seiner EKT (FreisteIlungsbescheid) zu erbringen.
Daraufhin veranlagte das Finanzamt die EKT steuerlich und forderte rückwirkend
Körperschafts- und Gewerbesteuer ein.

4.
Sozialgerichts-Rechtsschutz
für die Interessenvertretung vor
Sozialgerichten
Beispiel:
Eine Erzieherin verunfallt auf dem Nachhauseweg von der Arbeit. Die
Berufsgenossenschaft unterstellt der Erzieherin, sie habe den Heimweg durch
einen Einkauf unterbrochen und sei deshalb nicht leistungspflichtig. Hier kann
der Sozialgerichts-Rechtsschutz der Erzieherin unter Umständen zu ihrem Recht verhelfen.

5.
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
wegen des Vorwurfs einer Ordnungswidrigkeit
Beispiel:
Die EKT erhält ein Bußgeld, weil sie auf dem Bürgersteig vor ihrem Laden
Spielsachen und Kinderfahrzeuge stehen hat, durch die sich Anwohner oder
Passanten belästigt fühlen.

6. Daten-Rechtsschutz
für
die Abwehr von Ansprüchen Betroffener nach dem Bundesdatenschutzgesetz
Beispiel: Der
Vorstand einer EKT geht leichtfertig mit Daten aus dem Betreuungsvertrag der
ihm anvertrauten Kinder um.

7. Straf-Rechtsschutz
wegen
des Vorwurfs der Verletzung einer Strafvorschrift
Beispiel aus einer
Kita in Berlin-Weißensee, in der ein Kind unbemerkt in einen ungesicherten Teich
gefallen und erst Minuten später von der Erzieherin leblos gefunden worden war.
Wegen des Verdachts der Aufsichtspflichtverletzung kam dieser Fall vor den
Staatsanwalt. Der Straf-Rechtsschutz übernimmt hierfür die Kosten.


8. Erweiterter
Straf-Rechtsschutz
für Vergehen, die nur vorsätzlich begangen
werden können, sowie für Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung
Beispiel: Eltern
unterstellen einem/r Erzieher/In oder einem/r LehrerIn, er/sie habe ihr Kind
körperlich misshandelt (z.B. geschlagen), sexuell belästigt oder in
seiner körperlichen Freiheit beeinträchtigt (etwa in einen Raum eingesperrt).


9.
Verwaltungsgerichts-Rechtsschutz
für die Wahrnehmung
rechtlicher Interessen in Zusammenhang mit der Einrichtung oder
dem Betrieb einer EKT, eines Hortes oder einer Freien Schule.
Versichert sind gerichtliche
Auseinandersetzungen, z.B. wegen
der Beantragung/Zulassung
und Aberkennung/Entzug bzw. Einschränkung der Betriebserlaubnis,
der Anzahl
zu betreuender Kinder,
der Mitfinanzierung durch
das Land Berlin,
fehlerhafter oder verspäteter
Zahlung von finanziellen Zuwendungen gemäß Trägervertrag,
Nichtanerkennung einer EKT
als Zivildienststelle,
unterschiedlicher Auslegung
von Verwaltungsvorschriften, beispielsweise zu Hygiene-, Lebensmittelhygiene-, Brandschutz-
oder Sicherheitsvorschriften.


10.
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